ekasNach 10 Jahren EKAS traten am 01. Februar 2007 die neuen Richtinien in Kraft. Inzwischen haben die zuständigen Stellen bemerkt, dass die bisherigen Auflagen für kleine und mittlere Betriebe ohne besondere Gefährdung in keinem Verhältnis standen, und entsprechend reagiert.

Das Wichtigste: Neu müssen Betriebe "ohne besondere Gefährdung" und mit weniger als 50 Vollbeschäftigten keine Systemdokumentation mehr vorweisen können. Betriebe "mit besonderer Gefährdung" und mit weniger als 10 Mitarbeiter müssen die getroffenen Massnahmen nur noch mit "einfachen Mitteln" nachweisen. Ob Betriebe aus dem Bereich Werbetechnik "besondere Gefährdungen" aufweisen oder nicht, wollte bis jetzt niemand pauschal festlegen, also muss dies von jedem Betrieb individuell abgeklärt werden. Der Verband Werbetechnik konnte aktuell auch keine genaueren Auskünfte geben, wird sich in dieser Beziehung aber weiterhin um die Anliegen der Branche kümmern und zu gegebener Zeit in den EKAS-Kursen informieren.

pfeilÜbrigens: Wer sich für diesen Bereich (EKAS) unserer Branche interessiert und dort auch in gewisser Weise einfluss nehmen möchte – der Verband sucht für dieses Ressort noch Mitstreiter. Interessenten melden sich direkt im Sekretariat (Kontaktinfo).

Quelle & weitere Informationen:
SUVA Schweiz, Magazin benefit Ausgabe 1/2007 | www.ekas.ch
Verband Werbetechnik, Grabs | www.verband-werbetechnik.ch

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