Zulassung von Tönungen und Lochfolien

  • andre_st
  • andre_sts Avatar Autor
  • Offline
  • Ich bin gern Werbetechniker :o)
Mehr
12 Feb 2010 09:26 #678 von andre_st
Zulassung von Tönungen und Lochfolien wurde erstellt von andre_st
Hallo und guten Tag,

werden für Tönungen und/oder Lochfolien an schweizer PW besondere Genehmigungen benötigt?
In D muss z.B. bei Tönungen eine allgem. Zulassung der Folie (ABG) mitgeführt werden.

Danke für Hinweise
und ein schönes Wochenende

André

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Mehr
12 Feb 2010 13:11 #679 von dany
Hi André,
soweit ich weiss ist die einzige Regel: Frontscheibe sowie Fahrer- und Beifahrerfenster müssen frei bleiben. Es ist aber gut möglich, dass da inzwischen andere Regeln "erfunden wurden". Es würde mich auch durchaus nicht wundern, wenn das je nach Kanton in dem das Fahrzeug zugelassen ist unterschiedlich wäre, echt schweizerisch eben...

Bei den Verkehrsbetrieben weiss ich, dass diese zum Teil irgendwelche Auflagen bei den Windowfolien machen, ist aber ebenfalls absolut unterschiedlich.

Vielleicht kann ja jemand noch etwas genaueres dazu schreiben.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • andre_st
  • andre_sts Avatar Autor
  • Offline
  • Ich bin gern Werbetechniker :o)
Mehr
12 Feb 2010 13:16 #680 von andre_st
Hallo Dany, also soetwas wie eine allgemeine Betriebserlaubnis, die mit den Fahrzeugpapieren mitgeführt werden muss (wie für Tuningteile) dachte ich.
Vielleicht ist ja noch ein Scheibentöner da, der mal mit reinliest.

Danke schonmal

André

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Go to top