Ein Kunde möchte eine Blendenbeschriftung auf einem VWT5. Die gesetzlichen Grundlagen dazu sind ja im Strassenverkehrsgesetz geregelt, da was zu finden ist aber extrem schwierig. Welche Erfahrungen habt Ihr damit, gibt es eine mx Höhe die erlaubt ist? Irgendwo habe ich mal was über 70% lichtdruchlässigkeit gelesen....
Besten Dank für Euer Feedback mit evlt. Links zum besagten Gesetztesartikel.
Hier ein Link zum Gesetz. Für den Frontscheiben-Streifen würde ich auf der MFK, resp. dem Strassenverkehrsamt genau nachfragen was sie bewilligen und was nicht.