Schildbürger-Kanton Zürich

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12 Aug 2013 10:09 #918 von Le SchriftenMalheure
Schildbürger-Kanton Zürich wurde erstellt von Le SchriftenMalheure
Hallo Zusammen

Zurück aus der Sommerpause, erwartet uns ein Schreiben aus einer Gemeinde im Kanton Zürich, in welcher wir erst gerade eine Umbeschriftung vornahmen.
Im Schreiben wird aufmerksam gemacht, dass wir wegen fehlendem Baugesuch die Beschriftung nachträglich via Baugesuch prüfen sollten oder die Beschriftung entfernen.
Dazu bemerkten sie ebenfalls, dass sie es aussichtlich eh nicht bewilligen werden, da nur Folien bis zu einem Drittel die Fenster verdecken dürfen.

Wieder einmal staunte ich nicht schlecht, denn es hatt sich ja lediglich um eine Umbeschriftung (Folie auf Schaufenster) gehandelt (siehe Anhang vorher/nachher).

Dies ist nicht das erste Mal, dass ich solche Erfahrung im Kanton Zürich mache.
Vor einigen Jahren wünschte ein Kunde, dass wir ihm in seinem Bürokomplex die Glastüren und Glaswände (teilflächig!) mit Crystal-Folie verkleben, da zu viele Leute in die Wände liefen.
Am zweiten Tag der Montage wurden wir darauf aufmerksam gemacht, dass wir die Folie wieder entfernen sollten. Grund wäre Sicherheitstechnisch: bei Crsytal-Folie (ich widerhole mich - nicht vollflächig verklebt!) würde man einen allfälligen Brandausbruch nicht endecken.
Sie belieben wohl zu scherzen?
Würde der Kunde sämtliche Glaswände und Türen mit vollflächigen Holzwänden und Türen erstezten wäre das Sicherheitstechnisch aber kein Problem.

Fazit: nirgends gibt es solche Probleme wie in diesem Schildbürger-Kanton. In Zukunft lasse ich wohl besser die Hände von sämtlichen Aufträge aus Zürich.

Mich wunder es, ob Ihr auch schon solche Erfahrungen gamcht habt?
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12 Aug 2013 13:00 - 12 Aug 2013 13:00 #919 von dany
dany antwortete auf Schildbürger-Kanton Zürich
Hello,
vielen Dank für diese Information. Wir kämpfen ebenfalls mit solchen Gebaren, allerdings auf dem Platz Luzern.

Beispiel:
Eine alt eingesessene Beiz in der Altstadt hat einen neuen Besitzer und schlussendlich auch einen neuen Namen bekommen. Unser Gesuch um Bewilligung zur Umbeschriftung des bestehenden Leuchtkastens wurde abgelehnt. Begründung: Der Leuchtkasten ist zu gross und würde heute in dieser Form so eh nicht mehr bewilligt, dies sei genau der richtige Zeitpunkt den Leuchtkasten zu demontieren und dem Kunden einen neuen, halb so grossen zu verkaufen. Der Kunde wollte diese Mehrkosten nicht übernehmen – die Stadt natürlich auch nicht. Fazit: Da hängt ein Leuchtkasten über einem Beizeneingang mit dem Namen einer Beiz die's seit ca. 6 Jahren nicht mehr gibt...

In der Regel allerdings handeln Gemeinden selten von sich aus. Meist benötigt es eine Anfrage oder Anzeige (von einem Neider?) die ein Amt auf eine Umbeschriftung aufmerksam macht. Danach sind diese oft gezwungen in irgend einer Form zu reagieren.

Das mit dem Sichtschutz ist aber wirklich der Hammer.
Ich gehe davon aus, dass in besagter Gemeinde alle WCs, Badezimmer, Duschen, Umkleidekabinen etc. aus sicherheitstechnischen Gründen mit Klarglasfenstern ausgerüstet sind. Da bekommt der Begriff "öffentliches WC" eine ganz neue Bedeutung.
:P
Letzte Änderung: 12 Aug 2013 13:00 von dany.

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12 Aug 2013 14:34 #920 von Le SchriftenMalheure
Le SchriftenMalheure antwortete auf Schildbürger-Kanton Zürich
Hallo Dany

Freut mich, dass ich nicht der einzige bin der sich mit solchen Sachen befassen muss.

Vor geraumer Zeit wurde ich auf folgenden Beitrag aus dem - na wenn wunderts - Zürcher Tages Anzeiger aufmerksam gemacht, der hier gut hinpasst:

"Die Gesellschaft zur Constaffel hat ihrem Sitz eine neue Fassade verpasst. Für den Schriftzug muss sie jährlich 214 Franken zahlen, denn er ragt in die «öffentliche Luftsäule».

Das Haus zum Rüden, der Sitz der Gesellschaft zur Constaffel, hat ein neues Gesicht erhalten. Dazu gehört auch ein neuer Schriftzug an der Fassade, der auf Restaurant und Bar hinweist. Die Bauherren mussten aber feststellen, dass aus einer Beschriftung ohne Bewilligung nichts wird. Das Hochbaudepartement der Stadt verlangt nämlich ein Gesuch und eine genaue Darstellung des Projektes.

Laut «NNZ am Sonntag» (Artikel online nicht verfügbar) ragt der Schriftzug drei Zentimeter von der Wand ins Freie – in den öffentlichen Raum also. Und das will die Stadt bezahlt sehen, denn die öffentliche Luftsäule darf nur nutzen, wer eine Gebühr entrichtet. Das verlangen die Vorschriften über das Anbringen von Reklameanlagen im öffentlichen Grund aus dem Jahr 2008.

Geranien sind gratis

Das Regelwerk besagt, dass beispielsweise Blumentöpfe, die temporär einen Sims zieren, unentgeltlich sind, nicht so aber Gegenstände, die permanent die öffentliche Luftsäule nutzen. Für die Eigentümer des Haus zum Rüden bedeutet das einen Betrag von jährlich 214 Franken. 2010 bewilligte die Stadt 196 solcher Gesuche und nahm damit über 1,2 Millionen Franken ein. Diese Zahl nennt Urs Spinner, Sekretär des Hochbaudepartementes, gegenüber der «NZZ am Sonntag».

Genehmigungspflichtig sind nicht nur Megaposter, Gebäudebeschriftungen und Reklameanlagen, sondern auch Klebefolien, die von aussen an Schaufenstern angebracht sind – auch sie beanspruchen die öffentliche Luftsäule. Spinner begründet die Vorschrift mit dem Prinzip, dass der öffentliche Grund allen gehöre. Wer ihn übermässig für seine privaten Zwecke nutze, müsse dafür bezahlen."

Quelle: Zürcher Tagesanzeiger vom 31.10.2011
www.tagesanzeiger.ch/zuerich/stadt/Die-t...-Luft/story/15911898

Urs Spinner, Sekretär des Hochbaudepartementes, macht seinem Namen alle Ehre.
Ich bin überzeugt, werter Herr Spinner verbringt durchschnittlich 330 Tage im Jahr zu Hause und ist täglich mit der "öfentlichen Luftsäule" in Kontakt. Mit seinen geschätzen 0,07 m³ Körpervolumen bin ich der Meinung, sollte er auch 214 Franken jährlich bezahlen!

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