fairplayViele Betriebe, Eltern und Jugendliche in der Zentralschweiz haben unzufrieden reagiert. Regeln wurden nicht eingehalten. Der Druck nicht zuletzt auf die Jugendlichen selbst nahm zu. Fazit: Fairplay, die freiwillige Vereinbarung zur richtigen Lehrlingswahl zur richtigen Zeit, funktionierte nicht wunschgemäss. Der Verein Berufsbildung Zentralschweiz als Träger von Fairplay setzt die Kampagne per sofort ab, aber nicht die Idee.

Im April 2005 hatte der Verein Berufsbildung Zentralschweiz mit breiter Unterstützung aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung die freiwillige Vereinbarung Fairplay lanciert. Im vergangenen Herbst wurde der zweite Selektionsprozess unter Fairplay durchgeführt. «Die Rückmeldungen, die insbesondere bei den Ämtern für Berufsbildung eingingen, zeugten von wachsender Unzufriedenheit vieler Betriebe, aber auch der Eltern und Jugendlichen», heisst es in der Medienmitteilung vom 16. April. Fairplay funktionierte nicht wunschgemäss. «Es gab immer wieder Meldungen über Betriebe, die sich trotz Fairplay-Bekenntnis nicht an die Regeln hielten. Aber auch der Druck auf Jugendliche, Eltern, Lehrpersonen und nicht zuletzt die Selektionsverantwortlichen in den Betrieben schien mit Fairplay eher noch zu steigen.»

Die Erfahrungen mit Fairplay zeigen, dass einheitliche Termine für die Lehrlingsauswahl den unterschiedlichen Bedürfnissen, Interessen und Abläufen in den verschiedenen Branchen nicht gerecht werden können. Da Fairplay aber nur funktioniert, wenn sich ein überwiegender Teil der Lehrbetriebe strikt daran hält, lässt sich die Vereinbarung unter den gegebenen Umständen nicht aufrechterhalten.

Der Verein Berufsbildung Zentralschweiz als Träger von Fairplay hat deshalb beschlossen, die Kampagne per sofort abzubrechen. «Bei allem Bedauern über das Scheitern der Aktion kann doch ein deutliches Signal festgestellt werden: Bei allen (zahlreichen!) Gesprächen und Beurteilungen zum Thema wurde nie bestritten, dass die Idee, die zu Fairplay geführt hat, an sich gut ist und unterstützt wird», hält der Präsident des Vereins Berufsbildung Zentralschweiz, Werner Bründler, fest. Allen Beteiligten sei klar, dass den Schülerinnen und Schülern die nötige Zeit für eine sorgfältige Berufswahl gewährt werden müsse. Ebenfalls herauskristallisiert habe sich, dass die Botschaft «Keine Selektionsaktivitäten vor dem 9. Schuljahr» grossen Rückhalt geniesse.

Der Verein Berufsbildung Zentralschweiz legt den Lehrbetrieben für die Lehrlingsselektion die folgenden Punkte speziell ans Herz: «Die Lehrlingsauswahl braucht grössere Flexibilität. Branchen- und betriebsspezifische Rahmenbedingungen müssen berücksichtigt werden können. Deshalb sollten nach Möglichkeit branchenspezifische Einigungen getroffen werden. Der Berufswahlfahrplan als Instrument ist unbestritten – ebenso der Grundsatz ‘Keine Selektionsaktivitäten vor dem 9. Schuljahr’. Alle Verantwortlichen sind aufgerufen, einer schleichenden Verschiebung der Selektion ins 8. Schuljahr Gegensteuer zu geben. Eine erfolgreiche Ausbildungszeit – sowohl für die Lernenden als auch für die Betriebe – bedingt eine qualitativ hochstehende Selektion. Voraussetzung dafür ist, dass eine echte Auseinandersetzung der Schülerin / des Schülers mit der Berufswahl stattgefunden hat.»

Quelle & weitere Informationen:
Urner Wochenblatt / Verein Berufsbildung Zentralschweiz

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